17. August 2009
AHV versus Dividende - Steuerumgehung verhindern.
27. August 2009
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse - was Sie wissen müssen.
29. Oktober 2009
Revision der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Basel-Landschaft
16. Februar 2010
Verlangen Sie unsere Dokumentation zum Thema Outsourcing.
17. Juli 2010
Deutsche Steuerbeamte in der Schweiz
12. September 2010
Sanfte Revision des Bauhandwerkerpfandrechtes
03. Oktober 2010
Anpassungen per 01.01.2011 für AHV-IV-Renten und Grenzbeträge
10. Oktober 2010
Wussten Sie schon, dass
20. Januar 2011
Einführung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
16. April 2011
Steuerabzug für das Bausparen
14. September 2011
Mögliche Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene
24. November 2011
Steuern Kanton Basel-Landschaft
25. November 2011
Sozialversicherungen:
Wichtige Änderungen AHV per 1.1.2012
04. Dezember 2011
Neue Höchstgrenze für AHV-Beiträge der Nichterwerbstätigen
21. Dezember 2011
ESTV-Senkung der Zinssätze bei der Mehrwertsteuer auf Anfang 2012
24. Januar 2012
Fehlerhafte Einzahlungsscheine für das Steuerjahr 2012 Kanton Basel-Landschaft
04. Februar 2012
Kapitalreserven / Dringender Handlungsbedarf
29. April 2012
Gründe der Steuerflucht - OECD-Studie
16. November 2012
Anpassung der AHV/IV-Rente sowie der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2013
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'160 auf 1'170 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'320 auf 2'340 Franken. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 19'050 auf 19'210 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28'575 auf 28'815 Franken für Ehepaare und von 9'945 auf 10'035 Franken für Waisen erhöht. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.
Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 475 auf 480 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 904 auf 914 Franken.
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24'360 auf 24'570 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20'880 auf 21'060 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6'739 Franken (heute 6'682) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33'696 Franken (heute 33'408) für Personen ohne 2. Säule.
Quelle: Der Bundesrat